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BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer psychopathischen Entwicklung und Milieuschädigung eines Angeklagten - Bestimmung des Schuldgehalts einer Tat - Verminderung des Schuldgehalts und damit der Strafwürdigkeit der Tat durch eingeschränkte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Dies hindert das Revisionsgericht allerdings nicht, die vom Tatrichter getroffene Entscheidung daraufhin zu prüfen, ob sie auf rechtsirrigen Erwägungen beruht (BGHSt 7, 28, 29).Zwar beruht § 51 Abs. 2 StGB auf dem Gedanken, daß die Strafe schuldangemessen sein muß und daß erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat vermindert (BGHSt 7, 28, 30; BGH NJW 1953, 1760; BGH bei Dallinger, MDR 1968, 372).
Der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, die die Tat nach der Schuldseite als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen; es kann also durchaus sein, daß gleichzeitig vorhandene straferhöhende Umstände eine etwa gebotene Strafmilderung wieder ausgleichen können, so daß ein Abgehen vom Regelstrafrahmen oder von der absoluten Strafe nicht mehr angemessen erscheint, wenn die Strafe - auch beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB - den Schuldgehalt der Tat voll erfassen soll (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteil vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60).
- BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73
Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Ermächtigung zur Teilrücknahme eines …
Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Die Psychopathie des Angeklagten und seine Milieuschädigung sind als zu seinen Gunsten sprechende Strafzumessungsgründe hinreichend berücksichtigt worden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73). - BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71
Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Beruht die erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit allerdings auf übermäßigem Alkoholgenuß, so kann unter Umständen die Versagung der Strafmilderung schon damit gerechtfertigt werden, daß der Täter die für ihn besonders ungünstige enthemmende Wirkung des Alkohols seit geraumer Zeit kannte (BGH, Urteile vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60 - und vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 - bei Dallinger, MDR 1972, 16). - BGH, 27.09.1960 - 1 StR 308/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, die die Tat nach der Schuldseite als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen; es kann also durchaus sein, daß gleichzeitig vorhandene straferhöhende Umstände eine etwa gebotene Strafmilderung wieder ausgleichen können, so daß ein Abgehen vom Regelstrafrahmen oder von der absoluten Strafe nicht mehr angemessen erscheint, wenn die Strafe - auch beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB - den Schuldgehalt der Tat voll erfassen soll (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteil vom 27. September 1960 - 1 StR 308/60). - BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bezüglich des Vorliegens eines …
Auszug aus BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Beruht die erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit allerdings auf übermäßigem Alkoholgenuß, so kann unter Umständen die Versagung der Strafmilderung schon damit gerechtfertigt werden, daß der Täter die für ihn besonders ungünstige enthemmende Wirkung des Alkohols seit geraumer Zeit kannte (BGH, Urteile vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60 - und vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 - bei Dallinger, MDR 1972, 16).
- BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - …
Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76). - LG Duisburg, 08.04.1982 - 9 Ks 48/78
Joachim Kroll, der Menschenfresser von Duisburg
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat - vgl. Urteil vom 7. August 1973, 1 StR 230/73 mit weiteren Hinweisen - bestimmt sich der Schuldgehalt einer Tat nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, die die Tat nach der Schuldseite als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen. - BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
Schulderhöhende erschwerende Umstände können unter anderem in der besonderen Verwerflichkeit der Geschehensart gefunden werden (BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]; BGHSt 7, 28, 31; Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 -1 StR 230/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 -, vom 13. Januar 1977 -1 StR 658/76 und vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79).
- BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem …
So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73). - BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen …
Die Unterschreitung des Regelstrafrahmens darf unterbleiben, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch schulderschwerende Umstände auf gewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70 - vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 -). - BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80
Strafmilderung gemäß § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ohne Begründung …
Denn der Schuldgehalt der Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteile vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 m.w.N. und vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76).